Aufnahme

»Eine gute Zusammenarbeit beginnt mit einem gelungenen Aufnahmeprozess! Wichtige Schritte müssen dabei berücksichtigt werden, wie unter anderem eine erste Auftragsklärung und die Möglichkeit des Kennenlernens einer für Sie passenden Bezugsperson aus unserem Team.«

Aufnahme

kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail. Für ein unverbindliches Infogespräch vereinbaren wir einen Termin.

Selbstverständlich werden Ihre Daten vom ersten Moment an vertraulich behandelt, entsprechend menschlicher und rechtlicher Vorgaben. 

infogespräch

Bei diesem Termin im Büro oder bei Ihnen zuhause lernen wir uns kennen. 

Wir besprechen die Bereiche, in denen Sie Unterstützung wünschen. Dabei erörtern wir die Voraussetzungen für die Kostenübernahme nach § 2 Absatz 1 SGB IX, der eine seelische Behinderung definiert:

"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können..."

Sie entscheiden nach diesem Gespräch, ob sie sich anmelden möchten. Falls Sie dies nicht tun, werden wir Ihre Daten entsprechend gesetzlicher Vorgaben löschen. Sollten wir bei einem Wunsch zur Aufnahme keine freien Plätze haben, nehmen wir Sie in unsere Warteliste auf.

 

anmeldung

Für die Anmeldung vereinbaren wir einen weiteren Termin. Bei diesem Folgetreffen mit dem Fachlichen Leiter lernen Sie Ihre vorgesehene EGH- (Eingliederungshilfe-) Fachkraft kennen, mit der Sie ab diesem Zeitpunkt zusammenarbeiten werden. 

Bei diesem Termin melden wir Sie beim Kostenträger LVR (dem Landschaftsverband Rheinland) an.

kostenübernahme

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einem Antragsverfahren entsprechend des BEI_NRW (Bedarfsermittlungsinstrument für Nordrhein-Westfalen) für die Kostenübernahme durch den Landschaftsverband-Rheinland (LVR). Dieses Verfahren erstreckt sich über mehrere Wochen. In dieser Zeit erfahren Sie bereits Unterstützung durch ihre EGH-Fachkraft. Gemeinsam arbeiten Sie Ihre Problemlagen sowie Bedarfe heraus und legen Ihre Ziele fest.

Der Antrag wird in der Regel für zwei Jahre bewilligt und dann erneut überprüft.