Begleitung

Eine Begleitung erfolgt in allen wichtigen Fragen und täglichen Herausforderungen.

Die Unterstützung bezeichnet Leistungen nach § 78, SGB IX in folgenden Bereichen der:

  • Haushaltsführung
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • persönlichen Lebensplanung
  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  • Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten
  • Sicherstellung der Wirksamkeit von ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen

 Dies umfasst konkret:

  • Hilfestellungen und Anleitungen in allen Lebensbereichen
  • Hausbesuche
  • Bedarfsorientierte Umfeld- sowie Netzwerkarbeit mit anderen Fachdiensten und Einrichtungen wie: Psycho- oder Ergotherapie, Psychiatrie, Tagesstätte, Pflegedienste, Justiz- und weitere Behörden
  • Konstruktive Konflikt- und Krisenbewältigung
  • Hilfe bei Schuldenregulierung, Geldeinteilung, Finanzplanung und -verwaltung
  • Begleitung im Sozialraum (z.B. auf alltäglichen Wegen) sowie zu Ämtern, zur medizinischen Versorgung und zu Kultur- und Freizeitstätten