Infogespräch
Bei diesem Termin im Büro oder bei Ihnen zuhause lernen wir uns kennen.
Wir besprechen die Bereiche, in denen Sie Unterstützung wünschen. Dabei erörtern wir die Voraussetzungen für die Kostenübernahme nach § 2 Absatz 1 SGB IX, der eine seelische Behinderung definiert:
"Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können..."
Sie entscheiden nach diesem Gespräch, ob sie sich anmelden möchten. Falls Sie dies nicht tun, werden wir Ihre Daten entsprechend gesetzlicher Vorgaben löschen. Sollten wir bei einem Wunsch zur Aufnahme wir keine freien Plätze haben, nehmen wir Sie in unsere Warteliste auf.